Nicht vergessen:
Ihre Versichertenkarte mitbringen
Um Sie zügig anmelden und behandeln zu können, bitten wir Sie als Kassenpatient, zu Beginn eines jeden Quartals, Ihre Versichertenkarte mitzubringen, ohne die keine Behandlung oder Verordnung erfolgen kann.
Wir empfehlen, immer einen Überweisungsschein ausstellen zu lassen, da weder Nachverordnungen noch nachträgliche Überweisungsscheine für die durchgeführte Behandlung ausgestellt werden dürfen.